Abmeldung bei Wegzug ins Ausland

Was Sie bei Ihrem Wegzug ins Ausland beachten müssen und wie Sie sich abmelden können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, melden Sie sich bitte frühestens 2 Monate und spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise sowohl beim Einwohneramt als auch beim Steueramt.

Bei der Abmeldung benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen von Ihnen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Wegzugsdatum, Adresse im Ausland und eine Kontaktperson / Kontaktadresse in der Schweiz
  • Bei Trennung: falls vorhanden das Trennungsformular mitbringen
  • Bei minderjährigen Kindern: Einverständnis beider Elternteile

Ausländische Staatsangehörige: