Was Sie bei Ihrem Wegzug ins Ausland beachten müssen und wie Sie sich abmelden können, erfahren Sie auf dieser Seite.
Wenn Sie ins Ausland wegziehen, melden Sie sich bitte frühestens 2 Monate und spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise sowohl beim Einwohneramt als auch beim Steueramt.
Bei der Abmeldung benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen von Ihnen:
Schweizer Staatsangehörige
- Wegzugsdatum, Adresse im Ausland und eine Kontaktperson / Kontaktadresse in der Schweiz
- Bei Trennung: falls vorhanden das Trennungsformular mitbringen
- Bei minderjährigen Kindern: Einverständnis beider Elternteile
Ausländische Staatsangehörige:
- Ausgefüllte Abmeldeerklärung; Definitiver Wegzug ins Ausland. Kann auch direkt am Schalter ausgefüllt werden.
- Aufenthaltsbewilligung im Original
- Kontaktperson / Kontaktadresse in der Schweiz