Abmeldung bei Wegzug ins Ausland

Was Sie bei Ihrem Wegzug ins Ausland beachten müssen und wie Sie sich abmelden können, erfahren Sie auf dieser Seite.

Wenn Sie ins Ausland wegziehen, melden Sie sich bitte frühestens 2 Monate und spätestens 4 Wochen vor Ihrer Abreise sowohl beim Einwohneramt als auch beim Steueramt.

Bei der Abmeldung benötigen wir folgende Informationen und Unterlagen von Ihnen:

Schweizer Staatsangehörige

  • Wegzugsdatum, die Adresse im Ausland und eine Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz
  • Niederlassungsausweis bzw. Schriftenempfangsschein

Ausländische Staatsangehörige:

  • Ausgefüllte Abmeldeerklärung. Kann auch direkt am Schalter ausgefüllt werden.
  • Ausländerausweis im Original
  • Kontaktadresse oder Kontaktperson in der Schweiz