Die Sozialberatung ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetztes und der Aufträge der Fürsorgebehörde.
Fürsorge
Besteht nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe, entscheidet die Fürsorgebehörde über die Höhe der Unterstützung wie auch über Massnahmen, welche für die Hilfesuchenden den Wiedereinstieg in die eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit bedeuten könnte.
Asyl- und Flüchtlingswesen
Die Fürsorgebehörde regelt die Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden.
Sozialberatung
Die Sozialberatung bietet Beratung an für Einzelpersonen, Paare und Familien in persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Notlagen.
Die Beratungen für die Gersauer Einwohner und Einwohnerinnen werden durch den Sozialdienst Steinen angeboten. Sie sind vertraulich und kostenlos.
Die Termine können unter 041 833 81 41 oder sozialdienst@steinen.ch vereinbart werden. Weitere Informationen finden Sie bei der Sozialberatung Steinen.
Alimente
Die Ausgleichskasse Schwyz ist die Fachstelle Alimente und zuständig für den Vollzug:
- der Inkassohilfe für unterhaltsberechtigte Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz
- der Alimentenbevorschussung für das unterhaltsberechtige Kind mit Wohnsitz im Kanton Schwyz (ausgenommen Lachen und Vorderthal).
Weitere Informationen finden Sie unter Fachstelle Alimente.
Formulare und Interessante Links
Gesuch um wirtschaftliche Sozialhilfe
Ambulante Psychiatrie und Psychotherapie Schwyz
Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)
Fachstelle für Schuldenfragen Kt. Schwyz