Soziales

Die Fürsorgebehörde bietet Hilfesuchenden Beratung, Betreuung und Unterstützung in Notlagen. Sie regelt auch die Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden.
Die Sozialberatung ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetztes und der Aufträge der Fürsorgebehörde.

Fürsorge

Besteht nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe, entscheidet die Fürsorgebehörde über die Höhe der Unterstützung wie auch über Massnahmen, welche für die Hilfesuchenden den Wiedereinstieg in die eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit bedeuten könnte.


Asyl- und Flüchtlingswesen

Die Fürsorgebehörde regelt die Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden.


Sozialberatung

Die Sozialberatung bietet Beratung an für Einzelpersonen, Paare und Familien in persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Notlagen.

Die Beratungen für die Gersauer Einwohner und Einwohnerinnen werden durch den Sozialdienst Steinen angeboten. Sie sind vertraulich und kostenlos.

Die Termine können unter 041 833 81 41 oder sozialdienst@steinen.ch vereinbart werden.


Alimentenbevorschussung / Alimenteninkasso

Die Alimentenbevorschussung wird für Kinder ausgerichtet, wenn der zu Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht trotz angemessener Inkassoversuche nicht rechtzeitig nachkommt.


Formulare und Interessante Links

Gesuch um Wirtschaftliche Sozialhilfe.pdf

Ambulante Psychiatrie und Psychotherapie Schwyz

Arbeitsmarktliche Massnahmen (AMM)

Fachstelle für Schuldenfragen Kt. Schwyz

Frauennetz Kanton Schwyz

Netzwerk Familie

Pro Senectute - Kanton Schwyz

Schweizerisches Rotes Kreuz - Kt. Schwyz

komin - Kompetenzzentrum für Integration