Abstimmungen & Wahlen

Die Erfahrung aus früheren Abstimmungen zeigt, dass eine stattliche Anzahl der eingehenden Abstimmungsunterlagen ungültig sind oder Zusatzaufwand beim Auszählen verursachen.

Wir bitten daher alle

  • den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben;
  • die Stimm- und Wahlzettel ins Stimmkuvert zu legen und zuzukleben;
  • den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert separat ins Rücksendekuvert zu legen;
  • für die Rücksendung das Rücksendekuvert zu verwenden und den Stimmrechtsausweis so in dieses zu legen, dass der Adressat „Bezirkskanzlei Gersau“ sichtbar ist.