Die Erfahrung aus früheren Abstimmungen zeigt, dass eine stattliche Anzahl der eingehenden Abstimmungsunterlagen ungültig sind oder Zusatzaufwand beim Auszählen verursachen.
Wir bitten daher alle
- den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben;
- die Stimm- und Wahlzettel ins Stimmkuvert zu legen und zuzukleben;
- den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert separat ins Rücksendekuvert zu legen;
- für die Rücksendung das Rücksendekuvert zu verwenden und den Stimmrechtsausweis so in dieses zu legen, dass der Adressat „Bezirkskanzlei Gersau“ sichtbar ist.