Bestellung Erbbescheinigung

Erbschaftsamt
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Wenn Sie eine Erbbescheinigung benötigen, können Sie diese über dieses Formular anfordern. Die Erbbescheinigung kann nach einer Ausschlagungsfrist (Art. 567 ZGB) von 3 Monaten ausgestellt werden.
Bestellung einer Erbbescheinigung
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