Was muss bei einer Baueingabe beachtet werden?

Die Unterlagen sind in zweifacher Ausführung beim Bauamt Gersau in Papierform und über das eBau Portal einzureichen.

Baureglement, Zonenplan, Gesuchsformulare Gersau.


Meldeverfahren
Für geringfügige Bauvorhaben genügt die Erfüllung der Meldepflicht. Nebst der Bauherrschaft hat der Grundeigentümer die Unterlagen zu unterzeichnen. Bei Veränderungen in der Umgebung ist ein von einem Geometer beglaubigter Situationsplan (Katasterplan) beizulegen. Die Auswahl der Geometer finden Sie hier

Einzureichende Unterlagen:
- eBau Gesuchsformular (unterzeichnet)
- Projektbeschrieb
- Pläne


Vereinfachtes Verfahren
Die Bewilligungsbehörde bewilligt kleinere Bauvorhaben oder Änderungen bewilligter Bauvorhaben ohne Auflage und Publikation, wenn das schriftliche Einverständnis der direkten Anstösser und der zuständigen Bewilligungsinstanzen des Kantons und des Bezirks vorliegt (PBG §79).

Einzureichende Unterlagen:
- eBau Gesuchsformular (unterzeichnet)
- Projektbeschrieb
- beglaubigter Katasterplan mit Unterschrift der direkten Anstösser
- Grundbuchauszug
- Pläne


Ordentliches Verfahren:
Im ordentlichen Verfahren wird das Baugesuch während 20 Tagen öffentlich aufgelegt (Amtsblatt Link zur aktuellen Ausgabe). Ab dem Zeitpunkt der Publikation ist ein Baugespann zu errichten (PBG §78).

Einzureichende Unterlagen:
- eBau Gesuchsformular (unterzeichnet)
- Projektbeschrieb
- beglaubigter Katasterplan
- Grundbuchauszug
- Pläne

Der beglaubigte Situationsplan und der Grundbuchauszug (Notariat Küssnacht) dürfen nicht älter als ein Jahr sein. Der beglaubigte Situationsplan (Katasterplan) erhalten Sie bei einem Geometer.