Anmeldung / Zuzug nach Gersau

Sie ziehen neu nach Gersau? Wir heissen Sie herzlich Willkommen!

Zuerst müssen Sie sich bei Ihrer früheren Wohngemeinde abmelden. Danach müssen Sie sich innert 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich am Schalter des Einwohneramtes anmelden. Sie können die Anmeldung auch online über eUmzug vornehmen. Ein Zuzug aus dem Ausland ist nur persönlich am Schalter möglich.

Nicht alle Aufenthaltsbewilligungen von ausländischen Staatsangehörigen sind für den eUmzug zugelassen. Die detaillierten Informationen dazu erhalten Sie nach der Auswahl des Kantons.

Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Heimatschein
  • Miet- oder Untermietvertrag / Kaufvertrag bei Eigentum
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse (KVG). Bei Familien für alle Mitglieder.
  • Familienbüchlein oder Familienausweis bei verheirateten Personen
  • Scheidungsurteil / Gerichtsurteil über die elterliche Sorge

Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00
Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00


Bei Ausländischen Staatsangehörigen benötigen wir folgende Unterlagen:

Zuzug innerhalb der Schweiz

  • gültiger Reisepass (für EU/EFTA-Staatsangehörige genügt auch Personalausweis)
  • Ausländerausweis im Original
  • Miet- oder Untermietvertrag / Kaufvertrag bei Eigentum
  • Versicherungsnachweis der Krankenkasse (KVG). Bei Familien für alle Mitglieder.
  • Familienbüchlein/-ausweis, Eheschein, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Scheidungsurteil und allfällige Sorgerechtsregelung etc.

Personen aus Drittstaaten (nicht EU/EFTA)

Wenn Sie einem nicht EU/EFTA-Staat angehören und von einem anderen Kanton in den Kanton Schwyz ziehen, müssen Sie vor der Anmeldung zuerst das Gesuch um Kantonswechsel ausfüllen und dieses mit den erforderlichen Unterlagen gemäss Merkblatt Kantonswechsel Drittstaaten auf dem Einwohneramt Gersau einreichen.
Das Amt für Migration prüft das Gesuch um Kantonswechsel und erteilt bei dessen Gutheissung die neue Bewilligung.

Zuzug aus dem Ausland

  • Gesuch Ausländerbewilligung EU/EFTA (E1)
  • gültiger Reisepass (für EU/EFTA-Staatsangehörige genügt auch Personalausweis)
  • Arbeitsvertrag (unterzeichnet)
  • Zusicherung Amt für Migration (falls vorhanden - bei Drittstaatsangehörigen zwingend)
  • Miet- oder Untermietvertrag / Kaufvertrag bei Eigentum
  • Familienbüchlein/-ausweis, Eheschein, Geburtsurkunden von minderjährigen Kindern, Scheidungsurteil allfällige Sorgerechtsregelung etc.
  • Nachweis Krankenversicherung (spätestens bis 90 Tage nach Einreise)

Anmeldegebühr Einzelperson CHF 20.00
Anmeldegebühr Familie und Ehepaare CHF 30.00