Die Wuhrkorporation Gersauer Dorfbäche

Die Wuhrkorporation Gersauer Dorfbäche ist eine Gesellschaft des öffentlichen Rechtes. Sie wurde am 25. August 1987 gegründet.

Zweck

Sie hat den Zweck die Gersauer Dorfbäche zu verbauen und damit das Dorf Gersau vor Bachüberschwemmungen und die Bergliegenschaften, Wälder und Alpen vor grossen Rutschungen zu schützen.

Mitgliedschaft

Mitglieder dieser Korporation, genannt Wuhrpflichtige, sind alle Liegenschaftsbesitzer, die Häuser, Grund und Boden im Einzugsgebiet dieser Bäche haben. Das Einzugsgebiet ist durch Beschluss des Bezirksrates und Genehmigung durch die Regierung des Kantons Schwyz festgelegt worden.

Verwaltung

Ein Wuhrrat von sieben Mitgliedern leitet die Verwaltung und die Verbauungen. Er legt jährlich den Wuhrpflichtigen an einer Jahresversammlung die Rechnung und den Kostenvoranschlag über Verbauungen und vorgesehene Projekte zur Genehmigung vor.

Verbauungen

Am inneren Dorfbach sind im oberen Dorfteil zwei Kiessammler angelegt. Diese dienen dem Zweck, dass bei Hochwasser möglichst viel geführtes Geschiebe zurückgehalten wird und nicht ins Dorf oder den See gelangt. Nachdem in den 1990er-Jahren der Katzenschwanz befestigt und verbaut wurde, wurde in den ersten Jahren des neuen Jahrtausends der Ruchenbergbach ausgebaut und gesichert. In der Folge wurde der Schwandenbach gesichert, wo das Unwetter 2005 tiefe Narben hinterlassen hatte. Als letzte Massnahme wurde im Bereich Acher/Huob für den äusseren Dorfbach ein natürlicher Kiessammler erstellt und ab Huob ein Bewirtschaftungsweg gebaut. All diese Verbauungen haben den Zweck, drohende Rutschungen auszuhalten und die anliegenden Liegenschaften vor Zerstörungen zu schützen.

Finanzierung

Die Kosten der umfangreichen Verbauungen an den vielen Gersauer Bächen werden wie folgt getragen.

  • 50% Subventionen durch Bund und Kanton
  • 20% Subventionen Bezirk Gersau
  • 30% Die wuhrplichtigen Bürger

Die Kosten der Verwaltung, Unterhalt und Verzinsung der Baudarlehen bezahlen die Wuhrpflichtigen.

Die Zahlungen der einzelnen Wuhrpflichtigen werden nach dem Steuerwert ihrer Liegenschaft errechnet. Zur Zeit beträgt dieser Anteil 0.25 ‰ des steueramtlichen Wertes der Liegenschaft und wird anlässlich der Wuhrversammlung, welche alle zwei Jahre abgehalten wird, neu festgelegt. Dieser Betrag wird jährlich eingezogen.

Reglement_Wuhrkorporation_Gersauer Dorfbäche.pdf

Perimeterplan Wuhrkorporation