Abmeldung bei Wegzug in eine andere Gemeinde

Sie ziehen weg von Gersau, in eine andere Gemeinde in der Schweiz?

Sie können Ihren Wegzug persönlich am Schalter des Einwohneramtes melden oder elektronisch über eUmzug erledigen. Die Abmeldung muss innert 14 Tagen nach dem Wegzug erfolgen.