Kehrichtgebühren

Die Grundgebühr deckt die Kosten für die Infrastruktur, den Unterhalt und Betrieb der Sammelstellen sowie die Entsorgung von Wertstoffen wie Altglas, Alteisen, Papier, Karton und die Separatsammlungen wie Grüngut, Karton und Papier. Über die Grundgebühr werden auch weitere anfallende Kosten gedeckt (Dienstleistungen, Administration usw). Verrechnet wird die Grundgebühr an den Liegenschaftseigentümer.

Die Kehrichtgebühren werden auf Grundlage des Abfallreglements des Bezirkes Gersau erhoben.

Weitere Informationen über die Gebührensäcke, Sperrgutmarken und Container finden Sie auf der Seite des ZKRI.