Informationen zur Bezirksgemeindeversammlung

Welche Befugnisse der Bezirksgemeindeversammlung als Organ der Gemeinde / des Bezirkes gemäss Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) zu stehen, erfahren Sie hier:
  • Sie kann eine Gemeindeordnung erlassen.
  • Sie wählt den Bezirksrat, den Landschreiber, den Vermittler und seinen Stellvertreter sowie die Rechnungsprüfer.
  • Sie erlässt Rechtssätze, soweit nicht nach kantonalem Recht ein anderes Organ zuständig ist.
  • Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
  • Sie genehmigt die Rechnung.
  • Sie erlässt die Dienst- und Gehaltsordnung für das Personal der Gemeinde und ihrer Anstalten.

An der Bezirksgemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.

  • die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
  • der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken

Die Befugnisse unterstehen dem Gemeindeorganisationsgesetz (GOG).