Welche Befugnisse der Bezirksgemeindeversammlung als Organ der Gemeinde / des Bezirkes gemäss Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) zu stehen, erfahren Sie hier:
- Sie erlässt Rechtssätze, soweit nicht nach kantonalem Recht ein anderes Organ zuständig ist.
- Sie setzt den Voranschlag, die Nachtragskredite und den Steuerfuss fest und nimmt die übrigen Teile des Finanzplanes zur Kenntnis.
- Sie genehmigt die Jahresrechnung und die Schlussabrechnung der Sachgeschäfte.
- An der Bezirksgemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.
- die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
- der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken
Die Befugnisse unterstehen dem Gemeindeorganisationsgesetz (GOG).