Informationen zur Bezirksgemeindeversammlung

Welche Befugnisse der Bezirksgemeindeversammlung als Organ der Gemeinde / des Bezirkes gemäss Gemeindeorganisationsgesetz (GOG) zu stehen, erfahren Sie hier:
  • Sie erlässt Rechtssätze, soweit nicht nach kantonalem Recht ein anderes Organ zuständig ist.
  • Sie setzt den Voranschlag, die Nachtragskredite und den Steuerfuss fest und nimmt die übrigen Teile des Finanzplanes zur Kenntnis.
  • Sie genehmigt die Jahresrechnung und die Schlussabrechnung der Sachgeschäfte.
  • An der Bezirksgemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.
    - die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
    - der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken

Die Befugnisse unterstehen dem Gemeindeorganisationsgesetz (GOG).