Identitätskarte / Reisepass

Ihre neue Identitätskarte (ID) können Sie beim Einwohneramt Gersau beantragen. Für das Ausstellen Ihres neuen Reisepasses ist das Passbüro das Kantons Schwyz zuständig.

Identitätskarte (ID)

Wenn Sie eine neue ID benötigen, müssen Sie persönlich am Schalter des Einwohneramtes Gersau vorbei kommen, damit Sie den Antrag unterzeichnen können (Minderjährige benötigen die Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person). Es ist ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) gemäss Fotomustertafel sowie die noch gültige oder abgelaufene ID mitzubringen.

Die Kosten für Erwachsene betragen CHF 70.00.
Die Kosten für Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) betragen CHF 35.00.

Die Identitätskarte für Erwachsene ist 10 Jahre gültig. Die Identitätskarte für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist 5 Jahre gültig. Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 10 Arbeitstage.


Schweizer Reisepass

Für das Ausstellen Ihres neuen Schweizer Reisepasses ist das Passbüro des Kantons Schwyz zuständig. Es ist zwingend notwendig, vorgängig telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Um Wartezeiten zu umgehen, empfehlen wir eine Bestellung per Internet.

Beim Passbüro können Sie auch das kostengünstige Kombiangebot (ID und Pass für CHF 158.00) beantragen. Die vom Bund ausgestellten Ausweise werden innert 10 Arbeitstagen eingeschrieben per Post zugestellt.

Sie erreichen das Passbüro unter folgender Anschrift:
Amt für Migration
Passbüro
Steistegstrasse 13
Postfach 462
6431 Schwyz
041 819 21 05
pass@sz.ch

Weitere Informationen zum Pass und Identitätskarte.


Pass verloren / gestohlen

Der Verlust oder Diebstahl einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Passes ist bei einer schweizerischen Polizeistelle zu melden. Der gestohlene, verlorene oder verlegte Ausweis ist fortan ungültig. Seine Nummer wird national und international zur Fahndung ausgeschrieben. Verwenden Sie diesen Ausweis bei Wiederauffinden auf keinen Fall weiter.
Wenn Sie Ihren Pass im Ausland verloren haben, melden Sie sich bei der lokalen Polizei. Mit der entsprechenden Verlustanzeige können Sie bei der schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung einen Ersatzausweis beantragen.


Provisorischer Pass

In dringenden Situationen kann das Passbüro einen provisorischen Pass ausstellen. Ein solcher wird für die Dauer des geplanten Auslandaufenthaltes, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.

Die Bestellung kann im Internet unter www.schweizerpass.ch oder per 041 819 21 05 (Dauer ca. 10 Minuten pro Person), erfolgen.