Hinweise für die Stimmabgabe

Die Staatskanzlei ist für die Organisation und die Durchführung der eidgenössischen sowie kantonalen Abstimmungen und Wahlen verantwortlich. Sie bildet die Drehscheibe zwischen der Bundeskanzlei, den Bezirken, den Gemeinden, den Parteien und der Öffentlichkeit.
Die gleichen Aufgaben nimmt auf Gemeindeebene die Bezirkskanzlei war.

Abstimmungslokal & Urnenöffnungszeiten

Urnenöffnungszeiten im Rathaus "Villa Flora", Ausserdorfstrasse 7, 6442 Gersau:
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr

Der Briefkasten beim Rathaus "Villa Flora" wird am Abstimmungssonntag jeweils um 11.00 Uhr das letzte Mal geleert.

Hinweis

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons und Bundes finden Sie unter:
Bund Wahlen
Kanton www.sz.ch

Fehlendes / Verlust Stimmunterlagen

Fehlende oder verlorengegangene Stimmunterlagen (Stimmausweis und -zettel) können beim Einwohneramt (Stimmregisterführer) gegen Quittung für den Bezug von fehlenden Wahl- / Abstimmungsunterlagen im Voraus verlangt werden.

Die fehlenden Unterlagen müssen persönlich und unter Vorlegung eines amtlichen Ausweises abgeholt werden.

Briefliche Stimmabgabe

Wenn Sie brieflich abstimmen ist für die Gültigkeit folgendes zu beachten:
  • Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das beigelegte "Stimmkuvert" und verschliessen dieses.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Bezirksverwaltung Gersau erscheint.
  • Das Antwortkuvert per Post zustellen oder im Briefkasten der Bezirksverwaltung Gersau an der Ausserdorfstrasse 7 einwerfen.
Bei Postaufgabe muss das Antwortkuvert spätestens am Freitag bei der Bezirksverwaltung eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).