Einbürgerungsbehörde

Die Einbürgerungsbehörde besteht aus je einem Vertreter der vier politischen Ortsparteien. Der Bezirksammann und die Bezirksstatthalterin sind weitere Mitglieder. Die Einbürgerungsbehörde führt die Einbürgerungsgespräche und entscheidet anschliessend über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts.