Steueramt

In der Schweiz werden vom Bund, den Kantonen und den Gemeinden Steuern erhoben. Die Rechnungsstellung, Fakturierung und das Inkasso der Kantonalen Steuern erfolgt durch das Steueramt des Bezirkes Gersau, die der direkten Bundessteuern durch die kantonale Finanzverwaltung.

Die Internetseite der kantonalen Steuerverwaltung Schwyz informiert Sie über ihre Aufgaben und Organisation. Ebenso können Sie auf dieser Seite eine Fristerstreckung beantragen, die provisorische Rechnung anpassen lassen, Wegleitungen und Formulare downloaden und mit Mitarbeitenden Kontakt aufnehmen.

Halten Sie jeweils Ihre PID-Nummer bereit, damit Sie möglichst schnell identifiziert werden können.


Steuerfuss

Steuerfusstabelle Kanton Schwyz


Zuzug und Wegzug

Sie brauchen sich beim Steueramt weder an- noch abzumelden. Dies übernimmt unser Einwohneramt für Sie.

Steuerpflicht
Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am Stichtag 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben.

Zuzug von einer anderen Gemeinde
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre Steuerdaten werden von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde (im Kanton Schwyz) übernommen. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.

Wegzug in eine andere Gemeinde
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde (im Kanton Schwyz). Bei Wegzug aus dem Kanton Schwyz überweisen wir zu viel bezahlte Beträge auf Ihr persönliches Konto.

Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich einen Monat bevor Sie wegziehen beim Steueramt Gersau. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Zusätzlich zur ausgefüllten Steuererklärung benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe der ausbezahlten Freizügigkeitsleistung beziehungsweise Kontoauszüge der Konten der 3. Säule, die Sie auflösen.

Juristische Personen
Zuzüge und Wegzüge werden gemäss dem Handelsregisterauszug vorgenommen.

Dem Bezirksrat Gersau ist es ein grosses Anliegen, dass sich Unternehmen in Gersau ansiedeln und so Arbeitsplätze schaffen und auch Wertschöpfung ins Dorf bringen. Ebenso ist es dem Bezirksrat wichtig, in Gersau keine Scheindomizile (sogenannte Briefkastenfirmen) zu dulden. Daher hat er eine Weisung erlassen, dass das Steueramt Gersau eine Vorprüfung und gegebenenfalls Meldung an die Steuerverwaltung Schwyz vornimmt, falls der Verdacht entsteht, dass in Gersau ein Scheindomizil gegründet wurde. Diese Abklärungen können durch Informationen aus der Verwaltung oder von Dritten ausgelöst werden. Weisung über die Meldung von Scheindomizilen juristischer Personen in Gersau


Interessante Links

Fristerstreckung Steuererklärung

Änderung der Kontoverbindung melden

Anpassung der provisorischen Rechnung

Gesuch für Ratenzahlung

Steuererklärungssoftware eTax