Weisung zur Meldung von Scheindomizilen

Dem Bezirksrat Gersau ist es ein grosses Anliegen, dass sich Unternehmen in Gersau ansiedeln und so Arbeitsplätze schaffen und auch Wertschöpfung ins Dorf bringen. Ebenso ist es dem Bezirksrat wichtig, in Gersau keine Scheindomizile (sogenannte Briefkastenfirmen) zu dulden.

10. Juni 2026

Daher hat er eine Weisung erlassen, dass das Steueramt Gersau eine Vorprüfung und gegebenenfalls Meldung an die Steuerverwaltung Schwyz vornimmt, falls der Verdacht entsteht, dass in Gersau ein Scheindomizil gegründet wurde. Diese Abklärungen können durch Informationen aus der Verwaltung oder von Dritten ausgelöst werden.

Weisung über die Meldung von Scheindomizilen juristischer Personen in Gersau