Steueramt: Versehentliche Wiederholung einer Zustellung von Steuerrechnungen

Die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz hat versehentlich einen Versand von Veranlagungen und Steuerrechnungen zweimal vorgenommen.

17. Dezember 2025

Die Kantonale Steuerverwaltung Schwyz informiert dazu:

Am 17. November 2025 erfolgte ein Versand von Veranlagungen und Steuerrechnungen. Diese Tage erhielten die Adressaten nochmals dieselbe Post zugestellt. Die erneute Zustellung ist ein Versehen. Grund dafür ist, dass gegenüber der Druckerei derselbe Druckauftrag (File) aufgrund einer Verwechslung nochmals erteilt wurde.

Der zweite Versand, der erst vor wenigen Tagen erfolgte und auch das Datum 17. November 2025 aufweist, ist nicht weiter zu beachten. Es gilt der korrekte erste Versand, insbesondere für die Zahlungsfrist und ein allfälliges Rechtsmittel.

Die Steuerverwaltung bedauert dieses Versehen und die damit entstandenen Umtriebe.