Um ungültige Abstimmungsunterlagen zu vermeiden, werden die wichtigsten Schritte nochmals erklärt.
01. September 2026
Am 27. September 2026 findet eine Eidgenössische- und eine Bezirks-Abstimmung statt. Die Erfahrung aus früheren Abstimmungen zeigt, dass eine stattliche Anzahl der eingehenden Abstimmungsunterlagen ungültig sind oder Zusatzaufwand beim Auszählen verursachen. Wir bitten daher alle
- den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben;
- die Stimm- und Wahlzettel ins Stimmkuvert zu legen und zuzukleben;
- den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert separat ins Rücksendekuvert zu legen;
- für die Rücksendung das Rücksendekuvert zu verwenden und den Stimmrechtsausweis so in dieses zu legen, dass der Adressat „Bezirkskanzlei Gersau“ sichtbar ist.