Um ungültige Abstimmungsunterlagen zu vermeiden, werden die wichtigsten Schritte nochmals erklärt.
29. Mai 2026
Am 14. Juni 2026 findet eine eidgenössische und eine kantonale Abstimmung statt. Die Erfahrung aus früheren Abstimmungen zeigt, dass eine stattliche Anzahl der eingehenden Abstimmungsunterlagen ungültig sind oder Zusatzaufwand beim Auszählen verursachen. Wir bitten daher alle
- den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben;
- die Stimm- und Wahlzettel ins Stimmkuvert zu legen und zuzukleben;
- den Stimmrechtsausweis und das Stimmkuvert separat ins Rücksendekuvert zu legen;
- für die Rücksendung das Rücksendekuvert zu verwenden und den Stimmrechtsausweis so in dieses zu legen, dass der Adressat „Bezirkskanzlei Gersau“ sichtbar ist.