Steueramt
Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne direkte Bundessteuer) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen. Ebenso werden die Steuererklärungen versandt, zurückgefordert und der kant. Steuerverwaltung Schwyz zur Veranlagung zugestellt.
Ihr Ansprechpartner
Dienstleistungen
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Fristerstreckung Steuererklärung
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Fristerstreckungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärungen können neu sowohl für natürliche als auch juristische Personen zentral im Internet unter...
https://efristen.sz.ch/np (Link für natürliche Personen)
https://efristen.sz.ch/jp (Link für juristische Personen)
beantragt werden. Natürliche Personen können dies auch bequem mittels Smartphone und auf der Steuererklärung aufgedrucktem QR-Code abwickeln.Die Bestätigungen der gewährten Fristerstreckungen erfolgen direkt und können entweder als PDF gespeichert oder ausgedruckt werden. Die Gesuche sind bis zum 31. März zu stellen, die Frist kann bis maximal 31. Dezember erstreckt werden.
Feuerwehrersatzabgabe
Abgabepflicht
Männer und Frauen, die nicht Feuerwehrdienst leisten, bezahlen ab dem 1. Januar des vollendeten 20. Altersjahres bis zum 31. Dezember des vollendeten 52. Altersjahres die Feuerwehrersatzabgabe. Angehörige der Feuerwehr sind von der Abgabe befreit.
Höhe der Abgabe
Die Abgabe richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen. Sie besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zuschlag ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 50‘000.–.
Steuerbares Einkommen in CHF Ersatzabgabe 0 - 15'000 100.00 15'001 - 30'000 120.00 30'001 - 45'000 150.00 45'001 - 60'000 180.00 60'001 - 75'000 210.00 75'001 - 90'000 250.00 > 90'000 300.00 Steuerfuss
Natürliche Personen 2021 2020 2019 2018 2017 2016 Kanton Schwyz 150 160 160 170 170 170 Bezirk Gersau 210 210 220 220 220 220 Kath. Kirchgemeinde 27 27 27 29 32 32 Evang. Kirchgemeinde 28 28 28 28 30 30 Juristische Personen 2021 2020 2019 2018 2017 2016 alle Steuerhoheiten 397.11 397.11 407.11 418.89 421.77 421.77 Steuern bezahlen
Bitte verwenden Sie für die Zahlung Ihrer Steuerrechnung diejenigen Einzahlungsscheine, die Sie mit der Steuerrechnung erhalten haben.
Falls Sie diese Einzahlungsscheine nicht mehr haben, können Sie Ihre Zahlung auch auf unser Bank- oder Postkonto tätigen.
Bankverbindung: Postcheckverbindung: Institut: Schwyzer Kantonalbank Institut: PostFinance Konto: 150757-1883 Konto: 60-1020-3 BC: 77720 IBAN: CH34 0900 0000 6000 1020 3 IBAN: CH70 0077 7001 5075 7188 3 BIC: POFICHBEXXX BIC: KBSZCH22XXX Zuzug und Wegzug
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Sie brauchen sich beim Steueramt weder an- noch abzumelden. Dies übernimmt unser Einwohneramt für Sie.
Steuerpflicht
Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am Stichtag 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben.
Zuzug von einer Gemeinde des Kantons Schwyz
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre Steuerdaten werden von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde übernommen. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.
Zuzug von einer Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.
Wegzug in eine Gemeinde innerhalb des Kantons Schwyz
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.
Wegzug in eine Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Zu viel bezahlte Beträge überweisen wir auf Ihr Konto.
Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich einen Monat bevor Sie wegziehen. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Zusätzlich zur ausgefüllten Steuererklärung benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe der ausbezahlten Freizügigkeitsleistung beziehungsweise Kontoauszüge der Konten der 3. Säule, die Sie auflösen.
Juristische Personen
Zuzüge und Wegzüge werden gemäss dem Handelsregisterauszug vorgenommen.
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