Steueramt

Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne direkte Bundessteuer) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen. Ebenso werden die Steuererklärungen versandt, zurückgefordert und der kant. Steuerverwaltung Schwyz zur Veranlagung zugestellt.

Ihr Ansprechpartner

Hoti Samile, Sachbearbeiterin Steueramt (ab 01.06.2023), 041 829 70 71, bezirkskasse(at)gersau.ch
Martucci Marco, Stellvertreter Steueramt, 041 829 70 73, kanzlei(at)gersau.ch

Dienstleistungen

  • Fristerstreckung Steuererklärung

    • Fristerstreckungsgesuche für die Einreichung der Steuererklärungen können neu sowohl für natürliche als auch juristische Personen zentral im Internet unter...
      https://efristen.sz.ch/np (Link für natürliche Personen)
      https://efristen.sz.ch/jp (Link für juristische Personen)
      beantragt werden. Natürliche Personen können dies auch bequem mittels Smartphone und auf der Steuererklärung aufgedrucktem QR-Code abwickeln.

      Die Bestätigungen der gewährten Fristerstreckungen erfolgen direkt und können entweder als PDF gespeichert oder ausgedruckt werden. Die Gesuche sind bis zum 31. März zu stellen, die Frist kann bis maximal 31. Dezember erstreckt werden.

    Feuerwehrersatzabgabe

    Abgabepflicht

    Männer und Frauen, die nicht Feuerwehrdienst leisten, bezahlen ab dem 1. Januar des vollendeten 20. Altersjahres bis zum 31. Dezember des vollendeten 52. Altersjahres die Feuerwehrersatzabgabe. Angehörige der Feuerwehr sind von der Abgabe befreit.

    Höhe der Abgabe

    Die Abgabe richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen. Sie besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zuschlag ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 50‘000.–.

    Steuerbares Einkommen in CHFErsatzabgabe
    0 - 15'000100.00
    15'001 - 30'000120.00
    30'001 - 45'000150.00
    45'001 - 60'000180.00
    60'001 - 75'000210.00
    75'001 - 90'000250.00
    > 90'000300.00

    Steuerfuss

    Natürliche Personen202120202019201820172016
    Kanton Schwyz150160160170170170
    Bezirk Gersau210210220220220220
    Kath. Kirchgemeinde272727293232
    Evang. Kirchgemeinde282828283030
    Juristische Personen202120202019201820172016
    alle Steuerhoheiten397.11397.11407.11418.89421.77421.77

    Steuern bezahlen

    Bitte verwenden Sie für die Zahlung Ihrer Steuerrechnung diejenigen Einzahlungsscheine, die Sie mit der Steuerrechnung erhalten haben.

    Falls Sie diese Einzahlungsscheine nicht mehr haben, können Sie Ihre Zahlung auch auf unser Bank- oder Postkonto tätigen.

     

    Bankverbindung:Postcheckverbindung:
    Institut:Schwyzer KantonalbankInstitut:PostFinance
    Konto:150757-1883Konto:60-1020-3
    BC:77720IBAN:  CH34 0900 0000 6000 1020 3
    IBAN:CH70 0077 7001 5075 7188 3BIC:     POFICHBEXXX
    BIC:KBSZCH22XXX

    Zuzug und Wegzug

    • Sie brauchen sich beim Steueramt weder an- noch abzumelden. Dies übernimmt unser Einwohneramt für Sie.

      Steuerpflicht

      Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am Stichtag 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben.

      Zuzug von einer Gemeinde des Kantons Schwyz

      Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre Steuerdaten werden von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde übernommen. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.

      Zuzug von einer Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz

      Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.

      Wegzug in eine Gemeinde innerhalb des Kantons Schwyz

      Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.

      Wegzug in eine Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz

      Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Zu viel bezahlte Beträge überweisen wir auf Ihr Konto.

      Wegzug ins Ausland

      Bitte melden Sie sich einen Monat bevor Sie wegziehen. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Zusätzlich zur ausgefüllten Steuererklärung benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe der ausbezahlten Freizügigkeitsleistung beziehungsweise Kontoauszüge der Konten der 3. Säule, die Sie auflösen.

      Juristische Personen

      Zuzüge und Wegzüge werden gemäss dem Handelsregisterauszug vorgenommen.