Wasser / Abwasser

Wasser ist ein lebensnotwendiges und kostbares Naturprodukt, ein Lebensmittel und der einzige «Rohstoff», der die Schweiz besitzt.
Es gelangt als Frischwasser in unsere Haushalte und wird nach Gebrauch als Abwasser über die Kanalisation den Reinigungsanlagen zugeführt, wo es wieder aufbereitet und anschliessend in sauberem, umweltgerechtem Zustand einem Gewässer, in unserem Fall dem Vierwaldstättersee zugeführt wird.

Der Bezirk Gersau betreibt für das Baugebiet im Dorf Gersau eine Wasserversorgung. Das Wasser stammt hauptsächlich aus dem Grundwasserbrunnen Matt und Quellen oberhalb des Dorfes, Rämsy, Roteggi und Tschuoplis. Die Wasserlieferung (verkauftes Wasser) pro Jahr beträgt ca. 130'000 m3

Wasserhärtegrad

Der Kalkanteil im Wasser wird in französischen Härtegraden (fH) gemessen.

  • Weich: 0°-15° fH
  • Mittel: 15°-25° fH
  • Hart: 25° fH und mehr

Die Wasserhärte im Dorfgebiet in Gersau beträgt 17.9 französische Härtegrade.

Die Wasserhärte im Gebiet Rigi Burggeist / Rigi Scheidegg beträgt
22.3 französische Härtegrade (Min-Wert) und
26.7 französische Härtegrade (Max-Wert).

Ihr Ansprechpartner für Wasser

Camenzind Josef, Brunnenmeister, 079 333 41 84, sancam(at)bluewin.ch
Abegg Adolf, Verantwortlicher Rigi, 079 642 90 17, adolf-abegg(at)bluewin.ch

Ihr Ansprechpartner für Abwasser

Baggenstos Roman, Klärwerkmeister, 041 828 18 02, ara(at)gersau.ch
Camenzind Rudolf, Stellvertreter Klärwerkmeister, 041 828 18 02
Camenzind Thomas (Bondi), ARA-Mitarbeiter, 041 828 18 02

Dienstleistungen

  • Abwassergebühren

    • Abwassergebühren

      Zur Finanzierung der Anlagen der Abwasserversorgung Gersau werden von den Grundeigentümern folgende Gebühren erhoben:

      • einmalige Anschlussgebühren
      • Erschliessungsbeiträge
      • jährliche Grundgebühr
      • mengenabhängige Abwassergebühren auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs

      Jährliche Grundgebühr exkl. MwSt. - Artikel 26
      Einfamilien- / Ferienhaus: Fr. 432.00
      1 – 2.5 Zimmerwohnung: Fr. 168.00
      3 – 4.5 Zimmerwohnung: Fr. 216.00
      ab 5 Zimmerwohnung: Fr. 288.00
      Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) bis 50 Sitzplätze: 2 Einheiten
      Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) mit mehr als 50 Sitzplätzen: 3 Einheiten
      Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) mit mehr als 100 Sitzplätze: 4 Einheiten
      *Beherbergungsbetriebe bis 50 Betten: 3 Einheiten
      *Beherbergungsbetriebe mit mehr als 50 Betten: 6 Einheiten
      *Beherbergungsbetriebe mit mehr als 100 Betten: 9 Einheiten
      übrige Betriebe bis 5 Angestellte: 1 Einheit
      übrige Betriebe mit mehr als 5 Angestellten: 2 Einheiten
      übrige Betriebe mit mehr als 10 Angestellten: 3 Einheiten
      1 Einheit: Fr. 192.00
      (* bei Beherbergungsbetrieben mit Rest. wird die Gebühr kumulativ erhoben)

      Mengenabhängige Abwassergebühr exkl. MwSt. - Artikel 27
      Wasserbezug pro m3:  Fr. 2.40

    Wassergebühren

    • Wassergebühren

      Zur Finanzierung der Anlagen der Wasserversorgung Gersau sowie für die Wasserlieferung werden von den Grundeigentümern folgende Gebühren erhoben:

      • einmalige Anschlussgebühren
      • Erschliessungsbeiträge
      • jährliche Grundgebühr
      • verbrauchsabhängige Wassergebühren (Wasserzinse)

      Jährliche Grundgebühr exkl. MwSt. - Artikel 26
      Einfamilien- / Ferienhaus: Fr. 117.00
      1 – 2.5 Zimmerwohnung: Fr. 46.00
      3 – 4.5 Zimmerwohnung: Fr. 59.00
      ab 5 Zimmerwohnung: Fr. 78.00
      Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) bis 50 Sitzplätze: 2 Einheiten
      Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) mit mehr als 50 Sitzplätzen: 3 Einheiten
      Restaurationsbetriebe (ohne Hotelbetten) mit mehr als 100 Sitzplätze: 4 Einheiten
      *Beherbergungsbetriebe bis 50 Betten: 3 Einheiten
      *Beherbergungsbetriebe mit mehr als 50 Betten: 6 Einheiten
      *Beherbergungsbetriebe mit mehr als 100 Betten: 9 Einheiten
      übrige Betriebe bis 5 Angestellte: 1 Einheit
      übrige Betriebe mit mehr als 5 Angestellten: 2 Einheiten
      übrige Betriebe mit mehr als 10 Angestellten: 3 Einheiten
      1 Einheit: Fr. 52.00
      (* bei Beherbergungsbetrieben mit Rest. wird die Gebühr kumulativ erhoben)

      Verbrauchsabhängige Wassergebühren (Wasserzinse) exkl. MwSt. - Artikel 27

      Wasserbezug pro m3: Fr. 0.60

    Zählerstand der Wasseruhr Online mitteilen

    • Der Zählerstand wird einmal jährlich, zwischen Mitte November und Mitte Dezember, abgelesen und verrechnet. Hier können Sie uns den Zählerstand Ihres Wasserzählers Online übermitteln. Sei dies, weil Sie bei der ordentlichen Ablesung nicht zu Hause waren oder weil Sie Ihre Liegenschaft veräussert haben und somit eine Abschlussrechnung bis zum Verkaufsdatum wünschen. Bitte tragen Sie den Zählerstand in das dafür vorgesehene Feld ein. Sie helfen uns so die jährliche Wasserablesung schnell auszuführen. (Felder mit * sind obligatorisch)

      Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen unter 041 829 70 73 gerne zur Verfügung.

      Zählerstand online mitteilen