Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Innerschwyz
Am 1. Januar 2013 wurde das geltende Vormundschaftsrecht vom revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Der Kantonsrat hat am 14. September 2011 die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB; SRSZ 210.100) verabschiedet und den Kanton als Träger der Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörden (KESB) sowie Amtsbeistandschaften bestimmt.
Mit Beschluss vom 24. Januar 2012 hat der Regierungsrat für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden das Kantonsgebiet in Zuständigkeitskreise unterteilt und die Amtsbeistandschaften neu geordnet. Demnach gibt es ab dem 1. Januar 2013 zwei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und fünf Amtsbeistandschaften. Diese sind den beiden Ämtern Kindes- und Erwachsenenschutz beim Departement des Innern zugeordnet.
Weitere Informationen und die Koordination des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz Innerschwyz finden Sie unter www.sz.ch/kes und http://www.sz.ch/documents/Staatskalender_aktuell.pdf.