Soziales
Fürsorge
Die Fürsorgebehörde bietet Hilfesuchenden Beratung, Betreuung und Unterstützung in Notlagen. Besteht nach dem kantonalen Sozialhilfegesetz Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe, entscheidet die Fürsorgebehörde über die Höhe der Unterstützung wie auch über Massnahmen, welche für die Hilfesuchenden den Wiedereinstieg in die eigene wirtschaftliche Unabhängigkeit bedeuten könnte.
Sozialberatung
Die Sozialberatung ist zuständig für die persönliche und wirtschaftliche Sozialhilfe im Rahmen des kantonalen Sozialhilfegesetztes und der Aufträge der Fürsorgebehörde. Sie bietet Beratung an für Einzelpersonen, Paare und Familien in persönlichen, familiären, sozialen und finanziellen Notlagen.
Die Beratungen für die Gersauer Einwohner und Einwohnerinnen werden ab sofort durch den Sozialdienst Steinen angeboten. Sie sind vertraulich und kostenlos.
Die Termine können unter 041 833 81 41 oder sozialdienst(at)steinen.ch vereinbart werden.
Beratung und Begleitung bei Bezug von wirtschaftlicher Sozialhilfe / persönliche Hilfe bei:
- Persönlichen und familiären Schwierigkeiten
- Körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt
- Fragen zu Partnerschaft, Trennung, Scheidung, Besuchsrecht
- Erziehungsproblemen
- Problemen am Arbeitsplatz
- Fragen im Bereich Sozialversicherungen
- Suche nach Spezialhilfen
- Finanziellen Engpässe und Schulden
Alimentenbevorschussung / Alimenteninkasso
Die Alimentenbevorschussung wird für Kinder ausgerichtet, wenn der zu Unterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht trotz angemessener Inkassoversuche nicht rechtzeitig nachkommt.
- Anmelde- und Auskunftsstelle für das Alimentenwesen
- Alimentenbevorschussung
Asyl- und Flüchtlingswesen
Die Fürsorgebehörde regelt die Unterbringung und Betreuung von zugewiesenen Asylsuchenden.