Arbeitsamt / RAV

Das Anmeldedatum im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum ist ausschlaggebend für die Ausrichtung finanzieller Leistungen der Arbeitslosenversicherung (1. Kontrolltag der Arbeitslosigkeit). Es ist deshalb wichtig, dass sich Stellensuchende möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am ersten Tag, für den sie Leistungen der ALV beanspruchen, bei ihrem zuständigen RAV anmelden.

Neben der Möglichkeit, sich persönlich im RAV anzumelden, steht für Stellensuchende neu ein eService Anmeldung zur Arbeitsvermittlung (RAV) zur Verfügung.

 Nach der Anmeldung beim RAV können sich Stellensuchende im Job-Room mit Klick auf den roten Button "Login/Registrierung" für ein Benutzerkonto registrieren und damit auf zahlreiche weitere eServices zurückgreifen:

  • Online-Einreichung des Formulars "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen"
  • Online-Einreichung des Formulars "Angaben der versicherten Person"
  • Einrichten eines Job-Alerts

Die Anmeldung im RAV kann zu folgenden Zeiten erfolgen:

Montag bis Freitag von 08.15 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr
Donnerstag von 09.00 – 11.30 Uhr und 13.30 – 16.30 Uhr

Eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Das Anmeldegespräch dauert zirka 20 bis 30 Minuten.

Für die Anmeldung beim RAV nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Niederlassungsbewilligung / Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen
  2. Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte oder Pass)
  3. Sozialversicherungsausweis / AHV-Ausweis
  4. Kopie Vertrag oder Lehrvertrag des letzten Arbeitgebers, Kündigungsschreiben
  5. Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen ab Kündigungsdatum
  6. Aktueller Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über persönliche Aus- und Weiterbildung, eventuell Arztzeugnis.

Nach der Anmeldung findet in der Regel ein Erstgespräch durch den zuständigen Personalberater statt. Sie werden dazu vom RAV eingeladen.