Amtsbeistandschaft Innerschwyz 1

Am 1. Januar 2013 wurde das geltende Vormundschaftsrecht vom revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Der Kantonsrat hat am 14. September 2011 die Teilrevision des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZGB; SRSZ 210.100) verabschiedet und den Kanton als Träger der Kindes- und Erwachsenen-schutzbehörden (KESB) sowie Amtsbeistandschaften bestimmt.

Mit Beschluss vom 24. Januar 2012 hat der Regierungsrat für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden das Kantonsgebiet in Zuständigkeitskreise unterteilt und die Amtsbeistandschaften neu geordnet. Demnach gibt es ab dem 1. Januar 2013 zwei Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden und fünf Amtsbeistandschaften. Diese sind den beiden Ämtern Kindes- und Erwachsenenschutz beim Departement des Innern zugeordnet.

Weitere Informationen und die Koordination des Amtes für Kindes- und Erwachsenenschutz Innerschwyz finden Sie unter www.sz.ch/kes und im Schwyzer Staatskalender.

Der Amtsbeistandschaft Innerschwyz 1 sind die Gemeinden Schwyz, Ingenbohl, Muotathal, Morschach, Illgau, Riemenstalden sowie der Bezirk Gersau angegliedert. Sie ist der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Innerschwyz unterstellt.

Ihr Ansprechpartner

Amtsbeistandschaft Innerschwyz 1, Postadresse: Postfach 1241, 6431 Schwyz - Domizil: Industriestrasse 7, 6440 Brunnen, 041 819 14 19