AHV-Zweigstelle
Als Schnittstelle zwischen Ihnen und der kantonalen Ausgleichskasse bietet die AHV-Zweigstelle folgende Dienstleistungen:
Beiträge an die AHV/IV/EO/ALV
Auskunftserteilung: Erfassung von Selbständigerwerbenden, Hausdienstarbeitgebern, juristischen Personen und Nichterwerbstätigen.
Renten der AHV/IV
Rentenanmeldungen AHV und IV (AHV bitte ca. 3 Monate vor Rentenberechtigung einreichen), Witwenrenten, Witwerrenten, Waisenrenten, Hilflosenentschädigung und AHV-Hilfsmittel.
Ergänzungsleistungen
Wenn die Renten der AHV/IV zusammen mit den übrigen Mitteln (Einnahmen und Vermögensanteilen) den Lebensbedarf nicht decken, besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Eine Ergänzungsleistung ist keine Sozialhilfe und muss nicht zurückerstattet werden.
Familienzulagen
Beratung und Anmeldung für den Bezug von Geburts-, Kinder- und Ausbildungszulagen für Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige und Landwirtschaft.
Prämienverbilligung
Der Antrag auf Prämienverbilligung muss jährlich, jeweils bis spätestens 30. September, bei der Ausgleichskasse Schwyz, Postfach 53, 6431 Schwyz, eingereicht werden. Das Merkblatt und die Anmeldeformulare können bei der AHV-Zweigstelle, bei der Ausgleichskasse Schwyz oder im Internet bezogen werden.
Fragen?
Haben Sie Fragen, so wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle Gersau. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen der Formulare und geben Ihnen weitere Auskünfte.
Wohin soll ich die Formulare schicken?
Sind Sie im Bezirk Gersau wohnhaft, dann stellen Sie bitte die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare direkt der AHV-Zweigstelle Gersau zu oder geben diese direkt am Schalter der AHV-Zweigstelle ab. Besten Dank.