Bezirksgemeindeversammlung
Die Bezirksgemeindeversammlung ist das oberste, gesetzgebende Organ der Gemeinde (Legislative).
Sie wird aus allen stimmberechtigten Schweizer Bürgern gebildet, die das 18. Altersjahr zurückgelegt und in der betreffenden Gemeinde ihren politischen Wohnsitz begründet haben.
Jährlich finden mindestens zwei Gemeindeversammlungen statt:
- Die Rechnungs-Gemeindeversammlung bis spätestens Mitte Mai
- Die Budget-Gemeindeversammlung bis spätestens Mitte Dezember
Informationen
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Der Bezirksgemeindeversammlung als Organ der Gemeinde stehen gemäss Gemeindeorganisationsgesetzsetz (GOG) folgende Befugnisse zu:
- Sie kann eine Gemeindeordnung erlassen.
- Sie wählt den Bezirksrat, den Landschreiber, den Vermittler und seinen Stellvertreter sowie die Rechnungsprüfer.
- Sie erlässt Rechtssätze, soweit nicht nach kantonalem Recht ein anderes Organ zuständig ist.
- Sie setzt den Voranschlag, die Nachkredite und den Steuerfuss fest.
- Sie genehmigt die Rechnung.
- Sie erlässt die Dienst- und Gehaltsordnung für das Personal der Gemeinde und ihrer Anstalten.
- Sie erteilt das Gemeindebürgerrecht, soweit die Gemeinde nach Bundesrecht oder kantonalem Recht darüber entscheidet.
An der Bezirksgemeindeversammlung werden Geschäfte beraten, welche anschliessend zur Abstimmung an die Urne überwiesen werden, wie z.B.
- die Bewilligung von Verpflichtungs- und Zusatzkrediten
- der Erwerb und die Veräusserung von Grundstücken
Die nächste Bezirksgemeindeversammlung
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Freitag, 12. Mai 2023
20.00 Uhr, Aula des Schulhauses GersauDetails finden Sie im Jahresbericht 2022 (Kurzfassung).
Hier finden Sie den Jahresbericht 2022 in der detaillierten Darstellung inkl. Anhang.
Vergangene Bezirksgemeindeversammlungen
Ihr Ansprechpartner
Nigg Peter, Landschreiber, 041 829 70 77, landschreiber(at)gersau.ch