Zivilstandsamt Innerschwyz
Das Zivilstandsamt Innerschwyz hat ab 1. Januar 2004 für den Bezirk Gersau die zivilstandsamtlichen Tätigkeiten übernommen.
Das Zivilstandsamt Innerschwyz ist somit zuständig für alle Zivilstandsereignisse wie
- Geburten
- Trauungen
- Eintragungen der Partnerschaft
- Namenserklärungen bei Scheidungen
- Kindesanerkennung
Ebenfalls für sämtliche Auszüge aus dem Zivilstandsregister liegt die Zuständigkeit beim Zivilstandsamt Innerschwyz. Das Zivilstandsamt Innerschwyz verfügt über einen eigenen Internetauftritt. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen.
Ausnahme:
Todesfälle sind am Ereignisort / Wohnort zu melden. Beim Bezirk Gersau ist dafür das Einwohneramt zuständig. Dieses verwaltet auch der Friedhof von Gersau.

