Vormundschaftsbehörde

Vormundschaftliche Aufgaben

Die Vormundschaftsbehörde ist zuständig für die Anordnung vormundschaftlicher Massnahmen zum Schutz von Erwachsenen sowie Jugendlichen und Kindern mit Wohnsitz in Gersau, soweit nicht eine Beratung oder Begleitung durch die Sozialen Dienste oder andere Fachstellen angemessen ist. Jedermann kann sich an die Vormundschaftsbehörde wenden, wenn eine Person gefährdet ist und der vormundschaftlichen Hilfe bedarf. Die Behörde hat sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Hauptaufgaben sind:

  • Entgegennahme von Mitteilung/Anzeigen/Anträge
  • Prüfung vormundschaftlicher Massnahmen
  • Vorbereitung und Vollzug sämtlicher Geschäfte der Vormundschaftsbehörde (zivilrechtliche Massnahmen zum Schutze Erwachsener sowie gefährdeter Kinder und Jugendlicher)
  • Platzierung von Kindern und Jugendlichen in Familien und Heimen
  • Ernennung von Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträger (Betreuungspersonen)
  • Führen vormundschaftlicher Massnahmen durch Amtsvormünder und Amtsvormundinnen
  • Prüfung und Genehmigung der Berichte und Rechnungen der Mandatsträger
  • Genehmigung aussergerichtlicher Unterhaltsverträge für Kinder unverheirateter Eltern
  • Vermittlung und Beratung von Privatpersonen zur Führung vormundschaftlicher Massnahmen

Erbrechtliche Aufgaben

Die Vormundschaftsbehörde verwahrt letztwillige Verfügungen sowie Ehe- und Erbverträge, eröffnet diese im Todesfall und stellt Erbbescheinigungen für gesetzliche und eingesetzte Erben aus. Die Aufnahme von Nachlassinventaren sowie wenn nötig die Durchführung von amtlichen Siegelungen bei Todesfällen gehören ebenfalls in den Aufgabenbereich der Vormundschaftsbehörde.

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