Steueramt
Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne direkte Bundessteuer) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen. Ebenso werden die Steuererklärungen versandt, zurückgefordert und der kant. Steuerverwaltung Schwyz zur Veranlagung zugestellt.
Ihr Ansprechpartner
Dienstleistungen
-
Fristerstreckung Steuererklärung
-
Wenn Sie Ihre Steuererklärung wegen fehlenden Angaben oder Unterlagen nicht bis 31. März des Jahres einreichen können, können Sie eine Fristerstreckung beantragen. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März des Jahres (Poststempel, E-Mail-Datum) eingereicht werden. Nach diesem Datum eingehende Gesuche werden nicht mehr gutgeheissen.
Fristerstreckung Steuererklärung Online
Gesuch um Stundung
Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Stundung einreichen oder beim Steueramt vorsprechen.
Schadenwehrersatzabgabe
Abgabepflicht
Männer und Frauen, die nicht Schadenwehrdienst leisten, bezahlen ab dem 1. Januar des vollendeten 20. Altersjahres bis zum 31. Dezember des vollendeten 52. Altersjahres die Schadenwehrersatzabgabe. Angehörige der Schadenwehr sind von der Abgabe befreit.
Höhe der Abgabe
Die Abgabe richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen. Sie besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zuschlag ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 50‘000.–.
Steuerbares Einkommen in CHF Ersatzabgabe 0 - 15'000 100.00 15'001 - 30'000 120.00 30'001 - 45'000 150.00 45'001 - 60'000 180.00 60'001 - 75'000 210.00 75'001 - 90'000 250.00 > 90'000 300.00 Steuerfuss
Natürliche Personen 2013 2012 2011 2010 2009 2008 Kanton Schwyz 120 120 120 120 120 120 Bezirk Gersau 210 210 220 240 255 290 Kath. Kirchgemeinde 35 40 40 40 35 35 Evang. Kirchgemeinde 28 28 28 28 28 28 Juristische Personen 2013 2012 2011 2010 2009 2008 alle Steuerhoheiten 364.29 368.78 378.86 398.86 409.43 444.43 Steuern bezahlen
Bitte verwenden Sie für die Zahlung Ihrer Steuerrechnung diejenigen Einzahlungsscheine, die Sie mit der Steuerrechnung erhalten haben.
Falls Sie diese Einzahlungsscheine nicht mehr haben, können Sie Ihre Zahlung auch auf unser Bank- oder Postkonto tätigen.
Bankverbindung: Postcheckverbindung: Institut: Schwyzer Kantonalbank Institut: PostFinance Konto: 150757-1883 Konto: 60-1020-3 BC: 77720 IBAN: CH34 0900 0000 6000 1020 3 IBAN: CH70 0077 7001 5075 7188 3 BIC: POFICHBEXXX BIC: KBSZCH22XXX Zuzug und Wegzug
-
Sie brauchen sich beim Steueramt weder an- noch abzumelden. Dies übernimmt unser Einwohneramt für Sie.
Steuerpflicht
Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am Stichtag 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben.
Zuzug von einer Gemeinde des Kantons Schwyz
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre Steuerdaten werden von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde übernommen. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.
Zuzug von einer Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz
Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.
Wegzug in eine Gemeinde innerhalb des Kantons Schwyz
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.
Wegzug in eine Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz
Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Zu viel bezahlte Beträge überweisen wir auf Ihr Konto.
Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich einen Monat bevor Sie wegziehen. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Zusätzlich zur ausgefüllten Steuererklärung benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe der ausbezahlten Freizügigkeitsleistung beziehungsweise Kontoauszüge der Konten der 3. Säule, die Sie auflösen.
Juristische Personen
Zuzüge und Wegzüge werden gemäss dem Handelsregisterauszug vorgenommen.
-
