Steueramt

Das Steueramt ist beauftragt, für sämtliche Körperschaften (ohne direkte Bundessteuer) die Steuern zu verrechnen und zu vereinnahmen. Ebenso werden die Steuererklärungen versandt, zurückgefordert und der kant. Steuerverwaltung Schwyz zur Veranlagung zugestellt.

Ihr Ansprechpartner

Setari Antonio, Leiter Steueramt, 041 829 70 74, bezirkskasse(at)gersau.ch
Martucci Marco, Stellvertreter Steueramt, 041 829 70 73, kanzlei(at)gersau.ch

Dienstleistungen

  • Fristerstreckung Steuererklärung

    • Wenn Sie Ihre Steuererklärung wegen fehlenden Angaben oder Unterlagen nicht bis 31. März des Jahres einreichen können, können Sie eine Fristerstreckung beantragen. Das Fristerstreckungsgesuch muss bis spätestens 31. März des Jahres (Poststempel, E-Mail-Datum) eingereicht werden. Nach diesem Datum eingehende Gesuche werden nicht mehr gutgeheissen.

      Fristerstreckung Steuererklärung Online

      Fristerstreckung Steuererklärung Online

    Gesuch um Stundung

    Steuerpflichtige, die in Not geraten sind oder für welche die Bezahlung der Steuern innerhalb der ordentlichen Zahlungsfristen eine grosse Härte bedeutet, können schriftlich ein Gesuch um Stundung einreichen oder beim Steueramt vorsprechen.

    Schadenwehrersatzabgabe

    Abgabepflicht

    Männer und Frauen, die nicht Schadenwehrdienst leisten, bezahlen ab dem 1. Januar des vollendeten 20. Altersjahres bis zum 31. Dezember des vollendeten 52. Altersjahres die Schadenwehrersatzabgabe. Angehörige der Schadenwehr sind von der Abgabe befreit.

    Höhe der Abgabe

    Die Abgabe richtet sich nach dem steuerbaren Einkommen. Sie besteht aus einem Grundbeitrag und einem Zuschlag ab einem steuerbaren Einkommen von CHF 50‘000.–.

    Steuerbares Einkommen in CHFErsatzabgabe
    0 - 15'000100.00
    15'001 - 30'000120.00
    30'001 - 45'000150.00
    45'001 - 60'000180.00
    60'001 - 75'000210.00
    75'001 - 90'000250.00
    > 90'000300.00

    Steuerfuss

    Natürliche Personen201320122011201020092008
    Kanton Schwyz120120120120120120
    Bezirk Gersau210210220240255290
    Kath. Kirchgemeinde354040403535
    Evang. Kirchgemeinde282828282828
    Juristische Personen201320122011201020092008
    alle Steuerhoheiten364.29368.78378.86398.86409.43444.43

    Steuern bezahlen

    Bitte verwenden Sie für die Zahlung Ihrer Steuerrechnung diejenigen Einzahlungsscheine, die Sie mit der Steuerrechnung erhalten haben.

    Falls Sie diese Einzahlungsscheine nicht mehr haben, können Sie Ihre Zahlung auch auf unser Bank- oder Postkonto tätigen.

     

    Bankverbindung:Postcheckverbindung:
    Institut:Schwyzer KantonalbankInstitut:PostFinance
    Konto:150757-1883Konto:60-1020-3
    BC:77720IBAN:  CH34 0900 0000 6000 1020 3
    IBAN:CH70 0077 7001 5075 7188 3BIC:     POFICHBEXXX
    BIC:KBSZCH22XXX

    Zuzug und Wegzug

    • Sie brauchen sich beim Steueramt weder an- noch abzumelden. Dies übernimmt unser Einwohneramt für Sie.

      Steuerpflicht

      Sie sind in derjenigen Gemeinde für das ganze Jahr steuerpflichtig, in der Sie am Stichtag 31. Dezember Ihren Wohnsitz haben.

      Zuzug von einer Gemeinde des Kantons Schwyz

      Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre Steuerdaten werden von Ihrer letzten Wohnsitzgemeinde übernommen. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.

      Zuzug von einer Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz

      Sie bezahlen Ihre Steuern für das ganze Jahr in Gersau. Ihre ehemalige Wohnsitzgemeinde darf Sie für dieses Jahr nicht mehr besteuern. Sie bekommen von uns im Folgejahr eine Steuererklärung zum ausfüllen.

      Wegzug in eine Gemeinde innerhalb des Kantons Schwyz

      Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Von Ihnen bereits bezahlte Steuerbeträge überweisen wir Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde.

      Wegzug in eine Gemeinde ausserhalb des Kantons Schwyz

      Wir stornieren unsere Steuerrechnung für das laufende Jahr, weil Sie für das ganze Jahr in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde steuerpflichtig sind. Wir verrechnen Ihnen lediglich die Schadenwehrersatzabgabe. Zu viel bezahlte Beträge überweisen wir auf Ihr Konto.

      Wegzug ins Ausland

      Bitte melden Sie sich einen Monat bevor Sie wegziehen. Sie erhalten von uns eine Steuererklärung, um das Einkommen für das laufende Jahr zu deklarieren. Zusätzlich zur ausgefüllten Steuererklärung benötigen wir eine Bestätigung Ihrer Pensionskasse über die Höhe der ausbezahlten Freizügigkeitsleistung beziehungsweise Kontoauszüge der Konten der 3. Säule, die Sie auflösen.

      Juristische Personen

      Zuzüge und Wegzüge werden gemäss dem Handelsregisterauszug vorgenommen.