Amtsvormundschaft
Die Amtsvormundschaft der Bezirke Gersau, Küssnacht und der Gemeinden Lauerz, Steinen und Steinerberg leistet gesetzliche, durch die Vormundschaftsbehörden angeordnete Hilfe an Eltern, für Kinder oder für Erwachsene. Das Ziel ist stets Lebenshilfe im weitesten Sinne und der Schutz der betreuten Personen.
Erwachsenenschutz
Die Amtsvormundschaft betreut Erwachsene, für die eine Vormundschaft, Beiratschaft oder Beistandschaft besteht.
Diese Massnahmen werden von der Vormundschaftsbehörde angeordnet. Das Sekretariat der Vormundschaftsbehörde nimmt Anträge zur Errichtung der Massnahmen entgegen und führt oder erteilt die erforderlichen Abklärungen.
Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz hilft Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien, wenn sie den Alltag nicht selbständig bewältigen können. Die Mandatsträger helfen und unterstützen in schwierigen Lebenslagen sowie bei finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten im Rahmen von vormundschaftlichen Mandaten.
Oberste Maxime für das Handeln gegenüber Kindern ist das Kindeswohl. Können die Eltern und ihr Umfeld dessen Einhaltung nicht oder nicht mehr gewährleisten, ordnet die Vormundschaftsbehörde den konkreten Verhältnissen angepasste Kindesschutzmassnahmen an. Gleichzeitig bestimmt sie eine/n Mandatsträger/in.
Diese Leistungen werden ausschliesslich für die Einwohnerinnen und Einwohner der zwei Bezirke Gersau und Küssnacht und für die drei Gemeinden Lauerz, Steinen und Steinerberg erbracht.
