Herzlich Willkommen im Bezirk Gersau
Anforderungsprofil nebenamtliche/r Richter/in
Für das Bezirksgericht Gersau wird für die Amtsperiode 2012-2016 eine nebenamtliche Richterin oder ein nebenamtlicher Richter und eine Ersatzricherin oder ein Ersatzrichter gesucht.
Eine bisherige, ordentliche Richterin und ein Ersatzrichter haben ihren Rücktritt erklärt. Somit sind ein ordentlicher Richter und ein Ersatzrichter neu zu wählen.
Interessentinnen und Interessenten für eine Kandidatur können sich für weitere Informationen jederzeit an den Bezirksgerichtspräsidenten, lic. iur. Primus Camenzind wenden (041 829 70 68).
Die Ausschreibungsunterlagen liegen in der Bezirkskanzlei Gersau, Rathaus "Villa Flora", zur Einsicht auf. Die Wahl erfolgt an der Urnenabstimmung am 29. April 2012.
Ihre schriftliche Bewerbungsunterlagen richten Sie bis 18. Februar 2012 an die Bezirkskanzlei Gersau, Landschreiber Beat Schibig, Postfach 59, 6442 Gersau.
Die Bezirkskanzlei Gersau gibt die Bewerbungen den Ortsparteien Gersau zur Berücksichtigung auf ihren Wahlvorschlägen bekannt. Die Bewerbung gilt nicht als Wahlvorschlag im Sinne von § 23 des Wahl- und Abstimmungsgesetzes (WAG).
Das Anforderungsprofil finden Sie hier
Nächste Abstimmungen & Wahlen vom 11. März 2012
Eidgenössische Volksabstimmung, Regierungsrats- und Kantonsratswahlen und Bezirksabstimmung
Die nächste Abstimmung findet am Sonntag, 11. März 2012 statt.
Weitere Informationen wie Publikation, Wahlvorschläge und Erläuterungen finden Sie hier.
Erneuerungswahlen der Bezirksbehörden vom 29. April 2012
Am 29. April 2012 und an den gesetzlichen Vortagen finden im Bezirk Gersau in geheimer Abstimmung Erneuerungswahlen der Behörden des Bezirkes und des vom Bezirk zu wählenden Mitgliedes in den Kantonsrat statt.
Weitere Informationen und die zu besetzenden Mandate finden Sie hier.
Das unpersönliche GA im Bezirk Gersau
Den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirkes Gersau stehen zwei unpersönliche Generalabonnemente 2. Klasse gegen Gebühr zur Verfügung. Dies ermöglicht pro Tag die Abgabe von zwei Tageskarten. Das Abonnement kostet Fr. 35.– pro Tag und Karte. Der Bezirksrat lädt die Bevölkerung ein, von diesem günstigen Generalabonnement für einen Tag rege Gebrauch zu machen. Für den Bezug der Tageskarten gilt das Prinzip des Ersterwerbers. Die Tageskarten können im Voraus bei der Bezirksverwaltung (Einwohneramt, Telefon 041 829 70 73) während den Schalteröffnungszeiten erworben werden. Sie müssen sofort bezahlt werden und ein Umtausch ist nicht möglich. Auch Touristen und Auswärtige können die Tageskarten beziehen.
Ausserdem steht den Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirkes Gersau ab dem Frühlings- / Sommerfahrplan wieder ein Dampferpass zur Verfügung. Dieser Dampferpass ermöglicht eine freie Fahrt für 2 Personen auf allen fahrplanmässigen Dampfkursen pro Tag. Der Bezirksrat lädt die Bevölkerung ein, von diesem kostenlosen Angebot für einen Tag rege Gebrauch zu machen. Für den Bezug der Tageskarten gilt das Prinzip des Erstbezügers. Der Dampferpass kann im Voraus bei der Bezirksverwaltung (Einwohneramt, Telefon 041 829 70 73) während den Schalteröffnungszeiten reserviert und bezogen werden.
